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Warum Makleralleinauftrag?

22.03.2011 | Keine Kommentare

Möglich sind zwei Formen einen Immobilienmakler mit dem Verkauf oder der Vermietung seiner Immobilie zu beauftragen. Während es beim schlichten Maklervertrag möglich ist jederzeit zu künden und es dabei auch möglich ist mehrere Makler gleichzeitig zu beauftragen, so bindet ein Alleinvermittlungsauftrag Auftraggeber und Makler aneinander. Ein solcher Alleinvermittlungsauftrag muss schriftlich abgeschlossen werden und wird auf bestimmte Zeit – üblicherweise sechs Monate – abgeschlossen. Worin liegt aber der Kundenvorteil beim Alleinvermittlungsauftrag?

Um es vorwegzunehmen ich rate niemandem mehrere Makler gleichzeitig zu beauftragen. Echte Kaufinteressenten suchen gezielt und damit in allen gängigen Medien, in denen Makler für gewöhnlich inserieren.

Mit der Beauftragung weiterer Immobilienmakler erhalten Sie also nicht weitere Interessenten, sondern bewirken, dass Ihr Objekt den gleichen Interessenten zu verschiedenen Bedingungen und meist auch mit unterschiedlichen Eckdaten und Kaufpreisen angeboten wird. Diese Vorgehensweise erzeugt kein Vertrauen – es wirkt, als gäbe es einen Haken an der Immobilie.

Außerdem ist ein Immobilienmakler, der mit einem Alleinvermittlungsauftrag beauftragt wurde verpflichtet die Immobilie aktiv zu vermarkten. Ohne Alleinvermittlungsauftrag und ohne Sicherheit, dass die investierte Zeit und Kosten wieder hereingeholt werden können, kann sich ein Makler nicht intensiv um den Verkauf bemühen.

Auch ist es gerade diese Dynamik und das Know-how des Maklers, die in vielen Fällen zum gewünschten Erfolg, dem Verkauf bzw. die Vermietung der Immobilie führt. Ein Makler hat laufend Kunden, die er berät und betreut. Oft kann es sein, dass sich erst mit der Zeit herausstellt, dass ein anderes Objekt, an welches der Kunde selbst erst gar nicht gedacht hat in Frage kommt, hier ist es das Geschick des Maklers den Kunden von einem Objekt zu überzeugen, doch braucht er dafür die Gewissheit, dass er nicht umsonst für ein Objekt einsetzt.

Suchen Sie sich einen Immobilienmakler Ihres Vertrauens und erteilen sie ihm den Makleralleinauftrag – für einen befristeten Zeitraum. So können Sie sich sicher sein, dass sich der Immobilienmakler auch wirklich bemüht, Ihr Objekt schnell zu verkaufen und Sie haben auch die Möglichkeit den Vertrag zu beenden, wenn die Vorgehensweise und das Engagement des Maklers gar nicht Ihren Vorstellungen entspricht, der Makler gegen seine Pflicht zur aktiven Vermarktung der Immobilie verstößt.

Wichtig bei der Auswahl des Maklers ist:
Ist der Makler kompetent und verfügt er über ausreichend Kenntnisse?
Ist der Makler auch nach Vertragsunterzeichnung noch für Sie da?
Haben Sie vertrauen zu ihrem Makler, dass er Sie gut berät und Sie und Ihre Anliegen seriös umfassend vertritt?

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